Allgemeine Geschäftsbedingungen für Maklerverträge Baukultur Westfalen Immobilien GmbH

Inhaltsverzeichnis

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Baukultur Westfalen Immobilien GmbH. Sollten im Maklervertrag oder in Individualvereinbarungen abweichende, individuell verhandelte Regelungen getroffen sein, gehen diese den AGB vor.

2. Vertragsgegenstand

Unsere Angebote basieren auf den uns vorliegenden Auskünften. Die Baukultur Westfalen Immobilien GmbH versucht nach bestem Wissen und Gewissen möglichst zutreffende und vollständige Informationen zu erteilen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

3. Weitergabeverbot und Provisionspflicht bei Verletzung der Obliegenheit

Sämtliche Informationen sind ausschließlich für den adressierten Angebotsempfänger bestimmt. Eine Weitergabe von Informationen an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist ausdrücklich untersagt. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft und gibt der Kunde das Angebot oder Informationen über den Nachweis einer Vertragsabschlussgelegenheit unbefugt an Dritte weiter und kommt infolgedessen mit dem Dritten oder eine durch den Dritten informierte andere Person ein Hauptvertrag zustande, so führt dies zu einer Verpflichtung des Maklerkunden zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der vollen Provision. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

4. Entstehen des Provisionsanspruchs

Unser Provisionsanspruch ist verdient und fällig, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres erbrachten Nachweises der Gelegenheit der Hauptvertrag zustande kommt. Es genügt die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Der Provisionsanspruch entsteht ebenfalls, wenn der durch uns vermittelte oder nachgewiesene Hauptvertrag mit von dem Angebot abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird oder wenn ein anderer Hauptvertrag abgeschlossen wird, sofern beide Fälle betreffend, der Vertrag mit dem ursprünglich angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder einen nur unwesentlich abweichenden Erfolg erzielt. Der Provisionsanspruch entsteht damit auch klarstellend bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.

5. Provision

Für unsere Tätigkeiten gelten, sofern nicht anders individuell vereinbart, die nachfolgend unter Buchstaben a) bis d) dargestellten Provisionssätze. Die angegebenen Provisionssätze bzw. die vertraglichen Sätze verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Mit Zustandekommen des Hauptvertrags wird die Provision fällig. Sie ist zahlbar innerhalb von 10 Werktagen nach Zustellung der Rechnung. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über das Zustandekommen des Hauptvertrages zu informieren. Darüber hinaus hat er Auskunft darüber zu erteilen, mit welchen Beteiligten und zu welcher Kaufsumme der Hauptvertrag abge-schlossen wurde.

a) Kauf

Die Provision errechnet sich aus dem beurkundeten Gesamtkaufpreis (d.h. inkl. damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen) und beträgt, sofern ausdrücklich nichts anderes vereinbart ist, für den Käufer und den Verkäufer jeweils 3,57% inkl. 19% USt.

b) Kauf einer Wohnung/ eines Einfamilienhauses (Käufer ist Verbraucher gem. § 13 BGB)

Handelt es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher, so treffen wir mit dem Käufer und dem Verkäufer eine Provisionsvereinbarung für den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, in welcher eine hälftige Teilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer geregelt ist.

Diese Regelung findet auch dann Anwendung, wenn wir nur durch Partei einen Auftrag erhalten haben und die jeweils andere Partei provisions-pflichtig wird. Die Provision errechnet sich aus dem beurkundeten Gesamtkaufpreis (d.h. inkl. damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen) und beträgt für den Käufer und den Verkäufer jeweils 3,57% inkl. 19% USt.

c) Vermietung von wohnwirtschaftlich genutzten Flächen

Der Makler erhält für die Vermittlung oder den Nachweis vom Auftraggeber (Vermieter bzw. Suchauftrag) eine Provision von 2,0 Nettomonatsmieten zzgl. USt.

d) Vermietung und Verpachtung von gewerblichen Flächen

Für Büro-, Lager- und Industrieflächen mit Ver-trägen mit bis zu 5 Jahren Laufzeit beträgt die Provision 3,0 Nettomonatsmieten zzgl. USt.

Für Einzelhandelsflächen mit Verträgen mit bis zu 5 Jahren Laufzeit beträgt die Provision 3,5 Nettomonatsmieten zzgl. USt. Die beiden Provisionssätze erhöhen sich um 0,5 Monatsmieten, sofern die Mietvertragslaufzeit mehr als 5 Jahre beträgt.

6. Tätigkeit für mehrere Vertragspartner

Wir sind zudem berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden. In diesem Fall muss gewahrt sein, dass keine Interessenkonflikte entstehen. Wir sind stets zur Einhaltung der Unparteilichkeit verpflichtet.

7. Haftung

Wir haften nur für Schäden, die wir wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Dies gilt ebenfalls für unsere gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Fehlen zugesicherter oder garantierter Eigenschaften, oder bei einer Verletzung der wesentlichen Vertragsverpflichtungen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht, soweit der Schaden in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Maklerkunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist der Gerichtsstand Münster.

Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur online-Streitbeilegung zur Verfügung. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Unser Unternehmen ist jedoch weder bereit, noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahruen vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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